Täuschend echt wirkende Bild- und Videomanipulationen, sogenannte Deepfakes, verbreiten sich schier unaufhaltsam – und nähern sich weiter der Perfektion an. Legendenstatus genießt bereits ein Videotelefonat, das die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey im Juni 2022 mit ihrem Kiewer Amtskollegen Vitali Klitschko zu führen glaubte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Deepfake. Glücklicherweise wurde keine Weltpolitik verhandelt.
Für die Betroffenen kann es dessen ungeachtet sehr unangenehm werden, wenn ihr Gesicht missbraucht wird. Es reicht ein Profilbild von Facebook oder aus der Google-Suche, schon lässt sich jede Person überzeugend in verschiedenste Kontexte montieren. Besonders rufschädigend kann das bei pornografischen Videos werden, die dementsprechend gern von „Trollen“ und „Hatern“ im Internet verbreitet werden.
Die Löschung durch Spezialunternehmen gestaltet sich oft kostspielig, doch viele Versicherungen erstatten die Kosten – neben Cyber- auch manche Hausratpolicen mit Identitätsdiebstahl-Baustein. Wer diesbezüglich unsicher ist, was genau die eigene Versicherung abdeckt, sollte bei der Beraterin oder dem Berater des Vertrauens nachfragen.
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Die Entwicklung der Bauzinsen – von 1 auf 4 Prozent binnen eines Jahres – treibt so manchem Darlehensnehmer dieser Tage die Sorgenfalten auf die Stirn. Nicht nur die Kalkulationen für Neubau oder -erwerb geraten ins Wanken. Auch wer in nächster Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigt, muss sich auf wesentlich schlechtere Konditionen gefasst machen. „Je nach Ausgangslage müssen Verbraucher sich (…) auf gravierende Konsequenzen einstellen“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Damit steht die Frage im Raum: Lohnt es sich, jetzt schon eine Prolongation zu vereinbaren, also ein Anschlussdarlehen zu heutigen Konditionen? Immerhin rechnen viele Analysten mit weiter steigenden Zinsen. Manche Banken bieten schon Jahre vor Ende der aktuell laufenden Finanzierung eine Verlängerung an, die allerdings mit einer Gebühr verbunden ist. Klarheit über die eigenen Möglichkeiten kann eine individuelle, neutrale Baufinanzierungs-Beratung bringen, die eine Vielzahl von Banken einbezieht.
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.
Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent.
Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus.
Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
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Vor allem die Sturmserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar macht dieses Jahr erneut zu einem überdurchschnittlich schadenträchtigen. Die Versicherer regulierten in dem Zusammenhang Schäden von 1,4 Milliarden Euro und damit fast die Hälfte der rund 3 Milliarden Euro, die im ersten Halbjahr insgesamt auf das Konto von Naturgefahren gingen. Das unselige Trio rangiert auf Platz drei der verheerendsten Winterstürme in Deutschland seit der Jahrtausendwende. Nur „Jeanett“ (2002) mit 1,5 Milliarden und „Kyrill“ (2007) mit 3,65 Milliarden Euro richteten schwerere Schäden an.
Der langjährige Durchschnitt für Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben in einem ersten Halbjahr liegt bei rund einer Milliarde Euro. 2022 waren es 2,5 Milliarden Euro, zuzüglich rund einer halben Milliarde Euro an Kfz-Schäden – auch dies ein überdurchschnittlicher Wert.
Nicht erfasst sind allerdings die vielen nicht versicherten Schäden – insbesondere beim Elementarschutz von Gebäuden und Hausrat bestehen in Deutschland große Schutzlücken.
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Im August tritt eine Richtlinie in Kraft, die bei finanzrelevanter Beratung vorschreibt, die Kunden auch nach ihrer Nachhaltigkeitspräferenz zu befragen: Ist Ihnen ökologische und ethische Nachhaltigkeit bei der Geldanlage und Finanzvorsorge wichtig? Fällt die Antwort positiv aus, muss dies im weiteren Beratungsverlauf berücksichtigt werden. Doch wie eigentlich genau? Wie lassen sich zum Kundenwunsch passende Kategorien, Anbieter und Produkte eingrenzen?
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat nun gemeinsam mit Marktteilnehmern einen Entwurf für ein Modul namens „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, umreißt Klaus Möller, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses, Anlass und Motivation für das Projekt. Der Beratungsleitfaden soll nicht nur eine gesetzeskonforme Struktur geben, sondern auch sicherstellen, dass eine laienfreundliche Sprache verwendet wird.
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Rund 1,7 Milliarden Euro haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr für Naturgefahren-Schäden an Kraftfahrzeugen gezahlt. Im langjährigen Durchschnitt richten Sturm, Hagel, Blitzeinschläge und Überschwemmungen Kfz-Schäden von rund 900 Millionen Euro an. Dass sich dieser Wert 2021 fast verdoppelt hat, geht zu einem großen Teil auf die Juni-Unwetterserie und die Ahrtal-Sturzflut im Juli zurück. Dementsprechend fiel die Überschwemmungs-Schadensquote in Rheinland-Pfalz mit 4,1 (Schäden pro 1.000 Kaskoverträge) und Nordrhein-Westfalen mit 2,9 exorbitant hoch aus. Alle anderen Bundesländer kommen auf weniger als 0,3. Rund 400 Millionen Euro Schäden wurden von Überschwemmungen verursacht, die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro von Sturm, Hagel und Blitzen.
„2021 hat sich erneut gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels in Deutschland längst spürbar sind. Schon wenige extreme Wetterlagen können immense Schäden anrichten“, zieht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bilanz.
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Die Deutschen strömen in Scharen an die Kapitalmärkte, denn abseits davon lassen sich kaum noch Renditen erzielen, die zumindest die Inflation ausgleichen. Doch mit dem Boom erlebt auch die Anlagekriminalität ein Hoch, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell warnt. Mit diesen fünf Tipps können sich Neueinsteiger gegen die schwarzen Schafe der Branche wappnen:
Die schnelle, risikolose Rendite gibt es nicht, denn grundsätzlich steigt das Risiko mit den Gewinnaussichten. Auch wenn eine Zeitlang üppige Auszahlungen erfolgen, basieren diese häufig auf einem Schneeballsystem – und damit auf Betrug.
Aktien, die nur wenige Cent kosten und daher hohes Wachstumspotenzial haben, sind mit Vorsicht zu genießen. Oftmals sind die Informationspflichten nur marginal. Hypes, etwa in sozialen Netzwerken, werden häufig künstlich geschürt und ebben schnell ab, wenn ihre Initiatoren Kasse gemacht haben.
Zeitdruck sollte ein Alarmzeichen sein. „Nur noch heute verfügbar!“ und ähnliche Aussagen sind oft ein Indiz für unseriöse Investitionen.
Gerade bei Anbietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sollte Vorsicht walten und genau geprüft werden, ob sie seriös sind, transparent informieren und verständliche Verträge und Investitionsmodelle einbringen.
Lockanrufe ohne vorheriges Einverständnis („Cold Calling“) sind Finanzdienstleistern nicht gestattet. Wenn dennoch am Telefon unerwartet Wertpapiere offeriert werden, handelt es sich laut BaFin „mit hoher Wahrscheinlichkeit (um) Abzocke“.
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